Bewertungsportal muss Daten löschen – BGH Urteil

Bewertungsportal muss Daten löschen – Eine Kölner Hautärztin hat es geschafft: 

Wer kennt die Situation nicht ?
Als Firma/Unternehmer wird man gegen seinen Willen auf ein Bewertungsportal gesetzt und dann gibt es diverse Methoden um Geld von einem zu „erzwingen“.

Wir haben etliche Varianten bei unseren Kunden erlebt:

– Positive Ergebnisse werden nur nach Zahlung eingeblendet
– kostenlose Profile sind unscheinbar und fallen eher negativ auf
– Werbung von anderen zahlenden Mitbewerbern werden im eigenen Profil eingeblendet

Das Problem bestand bisher darin, dass man keine rechtliche Handhabe hatte sich austragen zu lassen!

Die Gerichte verneinten die Löschung der eigenen Daten aufgrund dem allgemeinen „Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit“

Warum bekam die Ärztin jetzt doch Recht ?

Als „Nichtzahlerin“ musste die Ärztin Werbung von Wettbewerbern, die an Jameda Geld bezahlen (Premiumkunden) auf Ihrem Profil hinnehmen.
Mit dieser Geschäftspolitik blieb Jameda nicht mehr neutral sondern schuf eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Dies unterband der BGH jetzt mit seinem Urteil! Daher müssen auch andere Bewertungsportale jetzt Ihre gesamte Geschäftspolitik überdenken.
Sollten Sie in einem Bewertungsportal erscheinen, bei diesem Sie mit dieser Art von „Schutzgelderpressung“ (Zitat Anwältin der Medizinerin, Anja Wilkat) zu tun haben, gibt es jetzt eine rechtliche Grundlage, um dagegen vorzugehen.

2023-05-12T15:01:57+02:00Februar 21st, 2018|Alle, Rechtliches|0 Kommentare

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