Datenschutz – sensible Daten

Was versteht man überhaupt unter personenbezogene bzw. sensible Daten, wenn wir von der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sprechen, die ab dem 25.05.2018 in Kraft tritt?

Laut Bundesdatenschutzgesetz handelt es sich bei der besonderen Art von personenbezogenen Daten (sensible Daten) um:

 

  • rassische oder ethische Herkunft (Hautfarbe, Nationalität, ggfs. Geburtsort, ggfs. Fotos)

  • politische Meinungen (Mitgliedschaft in einer politischen Partei, Teilnahme an politischen Veranstaltungen)

  • religiöse oder philosophische Überzeugungen (Mitgliedschaft einer Religionsgemeinschaft)

  • Gewerkszugehörigkeit (Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft)

  • Angaben über die Gesundheit (einzelne Krankheiten und Diagnosen, Ablauf medizinischer Behandlungen, Alkohol- oder sonstige Drogensucht)

  • Angaben zum Sexualleben (Homo- bzw. Transsexualität, Besuch entsprechender Lokale, Bestellungen bei einem Sex-Shop)

Keine besonderen Arten personenbezogener/ sensiblen Daten liegen in folgenden Fällen vor:

  • Charaktermerkmale

  • Geburtsort

  • Adresse

  • Verhaltensauffälligkeit ohne Krankheitswert

  • ungewöhnliches Körpergewicht ohne Krankheitswert

  • Art der Ernährung

  • Alkoholkonsum ohne Krankheitswert

  • Angaben zur Bildung

  • fehlerfreies Beherrschen einer bestimmten Sprache

  • Präferenzen der Freizeitgestaltung

  • sportliche Betätigung, auch mit Blick auf die spezifische Ausrichtung

  • Nichtteilnahme an Gottesdienst

2018-05-22T22:32:38+02:00Mai 22nd, 2018||0 Kommentare

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