Das Landgericht München verbietet die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Nutzer!

Das Urteil trifft neben Google Fonts auch andere CDNs (Content Delivery Networks) aus den USA.

Grund dafür: eine Website-Betreiberin nutzte die Font-Library von Google um die IP-Adresse eines Nutzers ohne dessen Zustimmung zu ermitteln.

Bei der Frage nach der Rechtlichkeit wird unterschieden, ob die Schriftarten dynamisch oder statisch verwendet werden.. Bei dem statischen Einbinden der Schriftart wird der Font heruntergeladen und lokal in eine Website eingebunden. Da hierbei keine Verbindung zu den Google Servern aufgebaut wird, ist man hier rechtlich auf der sicheren Seite.  

Bei der dynamischen Art hingegen wird beim Besuch einer Website auch eine Verbindung zu den Google Servern hergestellt. Hier wird die IP-Adresse der Website-Nutzer ohne deren Zustimmung an die Server von Google weitergeleitet.

Das Bedeutet: Nutzer verlieren die Kontrolle ihrer Daten an Google und Website-BesucherInnen und könnten so theoretisch anhand gesammelter Daten identifiziert werden.

Ohne die konkrete Zustimmung der Website-BesucherInnen stellt das einen Verstoß gegen Ihr Persönlichkeitsrechte dar, so das Urteil des Münchner Landgerichts. Außerdem ist es Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen auf Servern von Firmen aus den USA und deren Kundeninformationen zuzugreifen – auch wenn die Server selbst im Ausland, wie zum Beispiel in Irland, stehen. Betroffene haben keine Rechtsschutzmöglichkeit.

Doch was bedeutet dieses Urteil für Website-Betreiber, welche Google Fonts oder andere CDNs nutzen?

Sollte sich die Sichtweise des Landgerichts München durchsetzen, stellt sie einen Freibrief für Abmahnungen und Schadensersatzforderungen dar. Das deutschsprachige Internet ist voll von Websites, die US-Webdienste ohne Consent Banner einsetzen. Um sich zum klageberechtigten Betroffenen zu machen, reicht ein einziger Klick.” schreibt Rechtsanwalt Niklas Plutte.

Wir können euch dabei helfen, euch vor diesen Abmahnungen zu schützen. Die Webseiten unserer Kunden sind natürlich immer juristisch auf dem neusten Stand und werden regelmäßig aufgrund von rechtlichen Entscheidungen rechtzeitig geändert. Externen Firmen helfen wir gerne natürlich auch gerne weiter eine rechtlich korrekte Lösung zu finden um trotzdem die Lieblingsschrift verwenden zu können.

Lösung könnte das eigenständige Hosten von Schriftarten, Skripten und Bildern sein. Alternativ hilft auch ein korrekt funktionierendes Consent-Banner, welches erst nach Einwilligung der Website-BesucherInnen fragt, bevor Webdienste genutzt werden.

2023-04-14T12:12:33+02:00Februar 2nd, 2022|Alle, Datenschutz, Google, Social Media|0 Kommentare

Über den Autor:

Lars Graf - Inhaber Die Erfolgsbringer

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