Rekord-Bußgelder wegen Werbemails wegen DSGVO

Jetzt hat die Aufsichtsbehörde erneut Rekord-Bußgelder wegen Werbemails veranschlagt.
Grund: Ein Unternehmen, welches sich nicht an die DSGVO gehalten hat. Das bedeutet für viele Unternehmer, dass die
hohen Bußgelder aufgrund Datenschutzverletzungen nun ganz real geworden sind.

Die Firma Delivery Hero SE, Berlin vertreibt weltweit online Produkte im Bereich „Essen“.
In der Vergangenheit gab es des Öfteren Datenschutzverstöße und es wurde sich nicht an die aktuellen Bestimmungen gehalten. Frei nach dem Motto „es passiert schon nichts“ wurde einfach weiter gemacht.
Dieses Verhalten führte jetzt dazu, dass der neue Eigentürmer Takeaway.com eine ordentliche Geldstrafe in Rekordhöhe zahlen muss!

Insgesamt verhängte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bußgelder in Höhe von 195.407,- Euro!

Die Firma Takeaway.com akzeptierte und musste das Bußgeld zahlen. In der Pressemitteilung heißt es, dass es sich um Bußgelder handelt, die aufgrund einer Vielzahl von Einzelverstößen gegen Betroffenenrechte bei den Werbe-Emails verhängt wurden. Jedoch handelt es sich nicht, wie erwartet, um eine große Anzahl von Verstößen sondern:

Lediglich 8 ehemalige Delivery-Hero-SE Kunden beschwerten sich über den Erhalt solcher Werbemails ohne ihr Einverständnis. Eine betroffene Firma hatte sogar die Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke ausdrücklich widersprochen und dennoch erhielten Sie weitere 15 Werbemails.

Daher noch einmal unsere Empfehlung sich an aktuellen Urteile zu halten, um auch weiterhin dieses hervorragende Marketingtool bedenkenlos nutzen zu können. Die Marketing Maßnahmen müssen immer auf dem neusten Stand sein mit einem Auge auf aktuelle Gerichtsbeschlüsse im Bereich Datenschutz.
Verzichten Sie lieber auf eine nicht genehmigte Adresse, anstatt diese in Ihre Verteilerliste aufzunehmen. Somit vermeiden Sie Bußgelder wegen Werbemails.

Die Rekordbußgelder wegen unerwünschter Werbemails wurden verhängt weil:

Vermeiden Sie durch ein funktionierendes Datenschutz- und Marketing Management Rekordbußgelder! Bußgelder wegen Werbemails müssen nicht sein!

„Jedes Unternehmen egal ob klein oder groß, muss in der Lage sein, personenbezogene Daten richtig zu verarbeiten und den Betroffenenrechten der DSGVO jederzeit nachzukommen. Unternehmen sind in der Verantwortung und können sich nicht hinter Fehlern/Ausfall der Technik und Versehen von Mitarbeiters verstecken“, machte die Berliner Aufsichtsbehörde deutlich. Gerade wenn auch zusätzlich, mehrfach auf Verstöße hingewiesen wird und keine Veränderung stattfindet, kann dies nicht ohne Folgen bleiben. Smoltczyk spricht vom Datenschutzmangel in vielen Unternehmen, obwohl der Datenschutz ein wichtiges Grundrecht darstellt. Durch die Verhängung von Bußgeldern in so großer Höhe erhofft sie sich eine mahnende Wirkung und somit eine Aufarbeitung von Mängeln.

Bußgelder wegen Werbemails

Rekordbußgelder von bis zu 20 Millionen Euro

Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des Vorjahresumsatzes (je nachdem was höher ist) sieht Art. 83 DSGVO vor. Jedoch halten sich die deutschen Aufsichtsbehörden mit Rekordbußgelder noch zurück, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern. Deutschland landet noch nicht in den Top 10 der höchsten verhängten Strafen. In Polen erging ein Rekordbußgeld in Höhe von knapp EUR 644.000,- gegen den Online-Shop Morele.net.  Aufgrund von zu schlechten technischen Sicherheitsvorkehrungen wurde die Firma von Hackern angegriffen, die dann viele personenbezogenen Daten abgriffen. Besonders an diesem Fall: es gingen zusätzlich Daten von 35.000 Personen aus Ratenkreditanträgen verloren, inklusive Ausweisidentifikation, Bildungshintergründen, Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Familienstand, sowie Unterhaltsverpflichtungen.

 Bußgeldberechnung bei Verstößen gegen die DSGVO

Vor kurzer Zeit haben die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes und der Länder ein gemeinsames Konzept zur Bußgeldberechnung bei DSGVO-Verstößen erarbeitet, das nun in nächster Zeit getestet wird. Dieses Konzept ist umsatzorientiert (am datenschutzrechtlichen Verantwortlichen), sodass Bußgelder in Zukunft wohl auch deutlich höher ausfallen können. Der Experte Ulrich Kelber (seinerseits Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) geht sogar von Bußgeldern in Millionenhöhe aus. Es lohnt sich also dem Datenschutz in vollem Umfang nachzukommen, zu verbessern und regelmäßig zu überprüfen. Ansonsten kann es sehr teuer werden!

DieErfolgsbringer helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung des gesetzlichen Datenschutzes und Ihre Marketingstrategien im Rahmen des Datenschutzes anzupassen. Bußgelder wegen Werbemails – Bitte warten Sie nicht – wir zeigen Ihnen worauf es ankommt! Schreiben Sie uns

2019-10-16T12:02:30+02:00Oktober 14th, 2019|Alle, Datenschutz, Rechtliches|0 Kommentare

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