Corona-Soforthilfe beantragen-wie sie Ihr Unternehmen retten können!

Um die Wirtschaft in Nordhein-Westfalen und anderen Ländern trotz der schweren Lage aufgrund des Corona Virus aufrecht zu erhalten, wurde die Corona Soforthilfe 2020 entwickelt.
Ziel ist es, den Schaden in der Wirtschaft so klein wie möglich zu halten und den Unternehmen so gut wie möglich zu helfen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden!

  • Wann wird die Soforthilfe 2020 verfügbar sein ?
    Ab dem Freitag, 27.3.2020 wird es möglich sein einen Antrag zu stellen.
  • Wo wird das Antragsformular der Soforthilfe 2020 zu finden sein ?
    Unter anderem wird das Formular auf der Website des Wirtschaftsministerium zu finden sein: (hier)
  • Wie wird das Verfahren der NRW-Soforthilfe 2020 ablaufen?
    Das Verfahren wird vollständig digital ablaufen. Ihr Antrag wird automatisch an die zuständige Bezirksregierung  weitergeleitet und schnell bearbeitet.
  • Für wen ist die NRW-Soforthilfe 2020 gedacht?
    Die NRW-Soforthilfe 2020 ist für alle gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, Selbstständige und Freiberufler. Außerdem ist sie ausschließlich für Unternehmen gedacht die ihren Hauptsitz in NRW haben und ihre Waren oder Dienstleistungen schon vor dem 1. Dezember 2019 angeboten haben.
  • Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen ?
    Sie müssen erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge des Corona-Virus nachweisen können. Dies wird festgestellt, wenn sie für den Monat in dem der Antrag gestellt wurde, ein Umsatzrückgang von mindestens 50% in Vergleich zu den Monaten davor  nachweisen können oder Ihr Betrieb aufgrund der örtlichen Behörden schließen musste oder Ihr derzeitiger Umsatz nicht ausreicht um die laufenden Kosten zu decken.
  • Was soll die NRW-Soforthilfe 2020 bewirken?
    Ziel ist es die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmes in dieser Zeit zu sichern und Finanzierungsschwierigkeiten zu überbrücken. Beispielsweise Mieten, Kredite und andere laufende Kosten sollen dadurch abgedeckt werden. Zur Reduzierung der Personalkosten gibt es Kurzarbeitergeld.
  • Wie viel Geld steht meinem Unternehmen zu?
    Bei der NRW-Soforthilfe 2020 handelt es sich um einen einmaligen nicht zurückzahlbaren Zuschuss. Je nach Größe des Unternehmen wird der Betrag unterschiedlich gestaffelt.Für 3 Monate jeweils:
    9.000 Euro für einzelne Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Mitarbeiter
    15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
    25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 BeschäftigtenAußerdem dürfen sie nicht schon vor dem 31.12.2019  finanzielle Schwierigkeiten gehabt haben. Die NRW-Soforthilfe 2020 ist für wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund des Corona-Virus gedacht.
  • Bis wann muss man den Antrag stellen ?
    Anträge müssen spätestens bis zu dem 30.04.2020 gestellt werden
  • Wird das Geld für alle reichen?
    Der Bund und das Land NRW sind darauf eingestellt , dass alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen versorgt werden können
    Weitere Informationen finden sie auf der Webseite der Handelskammer Köln oder der Wirtschaftskommission (hier)

Wie können wir Ihnen helfen und Sie unterstützen?

Wir sind für Sie da!

Telefon: 02241 1276757

E-Mail: info@dieerfolgsbringer.de

2020-03-27T16:13:49+01:00März 26th, 2020|Alle|0 Kommentare

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