Clickbait in Ads ist eine besonders beliebte Marketingstrategie. Denn zweifellos lassen sich durch die Verwendung von Clickbaits mehr Klicks generieren und somit auch eine höhere Reichweite und Aufmerksamkeit. Doch das Problem an dieser Marketingmethode ist oftmals, dass Nutzern falsche oder irreführende Informationen vermittelt werden. Die Werbung wird gezielt so gestaltet, dass sie beispielsweise mehrdeutige Textinhalte oder reißerische Bilder beinhaltet, welche mit dem eigentlichen Produkt nicht wirklich im Zusammenhang stehen. Daher hat Google beschlossen, einige neue Regelungen diesbezüglich zu veranlassen, um Ads künftig benutzerfreundlicher zu gestalten.

Clickbait in Ads – Was ist nun neu?

Das Suchmaschinenunternehmen Google hat für Juli 2020 eine Aktualisierung der Richtline zu falschen Darstellungen angekündigt. Heißt: Google verbietet künftig Clickbait in Ads. Demnach sind Werbeanzeigen, die reißerisch mit Texten und/oder Bildern werben oder gezielt Clickbaiting nutzen, um eine höhere Klickanzahl zu generieren, unzulässig. Hierbei unterscheidet Google in zwei verschiedene Arten von Clickbait:

Anzeigen, in denen Clickbait-Taktiken oder reißerische Texte oder Bilder verwendet werden, um Zugriffe zu generieren

  • Dazu zählen etwa Werbeanzeigen, welche behaupten, Skandale, Geheimnisse oder andere weitere reißerische Informationen zu Dienstleistungen oder Produkten zu enthüllen.
  • Ebenfalls fallen darunter Anzeigen, welche typische Formulierungen für Clickbaiting wie „Das glauben Sie nie…“ oder „Finden Sie hier heraus…“ enthalten, die gezielt dazu animieren, die Anzeige anzuklicken, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Des Weiteren meint dies Anzeigen, die reißerische Fotos verwenden, auf denen Körperteile offensichtlich vergrößert oder aber verändert wurden, Polizeifotos und Fotos von Katastrophen oder Unfällen, sowie Vorher-/ Nachher-Vergleichsfotos, in denen deutlich erkennbar Veränderungen am Körper beworben werden.
Clickbait

Anzeigen, in denen negative Lebensereignisse wie Tod, Unfälle, Krankheit, Verhaftung oder Insolvenz genutzt werden, um Angst, Schuldgefühle oder andere stark negative Gefühle zu schüren und damit Druck auf den Nutzer aufzubauen, damit er unverzüglich handelt

  • Damit gemeint sind etwa Ads, die den Nutzer aufgrund von emotionaler Manipulation unter Druck setzen zu handeln, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu kaufen oder zu abonnieren. Darunter fallen Anzeigen, die gezielt durch schweres Leid, Schmerz, Angst oder Schock werben.

Google betont, dass die von ihnen genannten Beispiele nicht vollständig sind. Auch andere Arten von Ads, welche Clickbait nutzen, um zu werben, sind ab Juli nicht länger zulässig. Daher musst Du, falls Du als Werbender Clickbaiting-Strategien verwendest, künftig auf andere Strategien umsteigen.

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2023-05-12T14:58:57+02:00Juni 18th, 2020|Alle, Google, Rechtliches|0 Kommentare

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