Abmahnung von renommierten Rechtsanwaltskanzleien – Vorsicht Falle!

Wenn Sie derzeit eine Abmahnung von renommierten Rechtsanwaltskanzleien erhalten könnte es sich um einen Trojaner handeln!
Vorsicht ist geboten! Die Nachricht über eine Abmahnung, aufgrund von Facebook oder einer Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO, wird von Kriminellen versendet.

!!Bitte öffnen Sie auf keinen Fall die Email, denn sie enthält einen Virus!!

Hier haben es hier die Cyberkriminellen auf den ersten Blick auf Angstverbreitung oder Zerstörung abgesehen und nutzen die Panik der User vor der Abmahnung von renommierten Rechtsanwaltskanzleien. Jeder hat Angst vor einer mögliche Klage und öffnet die Anhänge. Die Schadsoftware befindet sich in einer Zip-Datei und wird im Namen renommierter Rechtsanwaltskanzleien geschrieben. Diese sind aber selbst nur Opfer und haben nichts mit dem Versenden zu tun. Da es sich hier meist um einen modifizierten, neuen Trojaner handelt, erkennen die meisten Virenscanner diesen noch nicht.

Abmahnung werden von renommierten Rechtsanwaltskanzleien verschickt - Vorsicht Falle

So können Sie der Falle auf die Schliche kommen

  • Die Abmahnung kommt nur per E-Mail und nicht per Post

  • Sie sollen einen Anhang öffnen oder auf einen Link klicken

  • Rechtschreibung oder Grammatik ist fehlerhaft

  • Sie werden nicht unbedingt mit Ihrem richtigen Namen oder nur mit Vornamen angesprochen

  • Prüfen Sie ob es die Anwaltskanzlei gibt oder fragen Sie dort telefonisch nach ob eine E-Mail versendet worden ist

  • Die Absende E-Mail passt nicht mit der offiziellen Anwalts-Domain überein

  • Die Abmahnung kommt nur per E-Mail und nicht per Post

  • Sie sollen einen Anhang öffnen oder auf einen Link klicken

  • Rechtschreibung oder Grammatik ist fehlerhaft

  • Sie werden nicht unbedingt mit Ihrem richtigen Namen oder nur mit Vornamen angesprochen

  • Prüfen Sie ob es die Anwaltskanzlei gibt oder fragen Sie dort telefonisch nach ob eine E-Mail versendet worden ist

  • Die Absende E-Mail passt nicht mit der offiziellen Anwalts-Domain überein

Unsere Empfehlung:

Öffnen Sie nie E-Mails mit folgenden Endungen von Quellen die Sie nicht kennen. Und bedenken Sie das die Fakes immer echter aussehen.
Egal ob es sich um Bewerbungen oder Postsendungen oder Anwaltsbriefe handelt. Wir haben ja schon in anderen News darüber berichtet.

.zip .com .pif .scr .exe

Absender Beispiele der Abmahnungsmail:

Einige Beispiele von schon bekannten E-Mail Absendern. Diese können natürlich auch noch erweitert oder verändert werden und worden sein.
Wichtig: Diese Email wird NICHT von den unten aufgeführten Anwaltskanzleien verschickt!

– Kanzlei Eckert & Kollegen <eckertundkollegen@staticmailsurvey.com>, Rechtsanwalt Andreas Eckert
– Kanzlei – D&D <info@staroundi.com>, Rechtsanwalt Dr. Hans Dittrichs
– Kanzlei – Uhlmann & Partner <info@fribola.com>, Rechtsanwalt Dr. Martin Uhlmann
– Kanzlei Voetz <postfach-28376492-kanzlei@fribola.com>, Rechtsanwältin Eva Voetz
– Kanzlei Strube <postfach-0f3bx8g47d23@staroundi.com> Kanzlei – Friedmann & Partner
– Kanzlei Strube <postfach-ac827czuv2@fribola.com>, Rechtsanwalt Dr. Klaus Friedmann
– Pfleger & Kollegen <postfach-c83494@acousticlevel.com>, Rechtsanwalt Pfleger
– Kanzlei – Meißner & Partner <postfach-76ahtenx68@trunsiger.com>, Rechtsanwalt Martin Meißner
– Kanzlei – Schöneberg & Partner <postfach-0f6fh3d9wd38@staroundi.com>, Rechtsanwalt Dr. Thomas Schöneberg
– Rechtsanwalt Hasselbach <faktura@aktiv-boersma.de>
– Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte <epostfach82372@royalamp.com>
– Anwaltskanzlei Wiedsmann & Kollegegen <anwaltskanzlei@wiedsmann.com>, Rechtsanwalt Dieter Wiedsmann

Möglicher Betreff:
– VORGANG: AZ/2018/1712RKC
– VORGANG: AZ/2018/DGO1812-2
– VORGANG: AZ/2018/DGO2712
– VORGANG: AZ/2018/RKO18-3112BXA1
– VORGANG: JK/DSGVO/2019-01-01
– VORGANG: DSGVO/2018/A2912
– VORGANG-0901XZUAIXE
– VORGANG: WM-DSGVO-1901

Möglicher Anhang:
– Vorgang AZ20181712RKC.zip (4,2 MB)
– VORGANG AZ2018DGO1812-2.zip (4,2 MB)
– VORGANG – AZ2018DGO2712.zip (4,2 MB)
– VORGANG-RKO18-3112BXA.zip (4,2 MB)
– VORGANG – JKDSGVO2019-01-01.zip (4,2 MB)
– VORGANG – DSGVO2018A2912.zip (4,2 MB)
– Vorgang AZ-20190116VSTC.zip (4,1 MB)

Möglicher Text im Anschreiben (ohne persönliche Anrede):

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.

Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.

Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.

Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

IM AUFTRAG

Rechtsanwalt Dr. Klaus Friedmann

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von Ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.

Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf Ihrer Facebook-Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen

geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.

Durch die Neuregelung des elektronischen Anwaltspostfach (beA) sind wir berechtigt Ihnen die Dokumente in digitaler Form zukommen zu lassen.

Nehmen Sie die beigefügten Dokumente aus dem Archiv zur Ihrer Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

IM AUFTRAG

Strube Rechtsanwälte

Wenn Sie die gefälschte Email erhalten haben raten wir zur sofortigen Löschung. Bitte öffnen Sie auf gar keinen Fall den Anhang.

Neue Hackerwelle-Abmahnung von renommierten Anwaltskanzleien

Wenn der Anhang bereits geöffnet wurde

Da die Schadsoftware im Hintergrund arbeitet werden Sie den Virus zunächst gar nicht erkennen. Besondere und sofortige Vorsichtsmaßnahmen sind notwendig, da sich der Virus auch auf andere Computer übertragen kann. Aufgrund dieses Problems raten wir Ihnen zur…

  • Verbindungstrennung des Computers zum Internet und Netzwerk

  • Sichern Sie alle Beweise mit Screenshots

  • Abschaltung des Computers

  • Änderung aller Passwörter von einem anderen Gerät aus. Auch die in sozialen Netzwerken

  • Virenscanner ausführen oder Experten engagieren

  • Sicherung der Daten

  • Strafanzeige bei der Polizei im Schadensfall. Dies geht auch ONLINE

  • Ihr Geldinstitut sollte ebenfalls informiert werden das eine mögliche Infizierung vorliegt

  • Leiten Sie die Mail an: me@rescam.org weiter. Dieses Sicherheitsunternehmen führt einen kostenlosen Service und spielt den Ball zurück an die Betrüger. Diese werden aufgelistet und Ihrerseits mit Bot Angriffen in Schach gehalten. So sind sie beschäftigt und können Sie nicht weiter nerven :)

Möglicher Schaden der Virus Email

Die Zip-Datei enthält einen Trojaner, bei dem es sich z.B. um eine Malware handelt, die in Computersysteme eindringt und dort Störungen oder Schäden verursachen kann. Dies geschieht z.B. in Form von Verschlüsselungen Ihrer Daten und der Forderung eines Lösegeldes von einer Ransomware (auch Erpessersoftware genannt).
Eine andere Variante wäre, dass Spyware nachgeladen wird, die Daten ohne Wissen des Computerbenutzers ausspioniert und großen Schaden anrichtet.

2019-01-29T20:02:07+01:00Januar 29th, 2019|Alle|0 Kommentare

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