Urteil: Facebook Like Button kann abgemahnt werden…

Der Facebook Like-Button sammelt Daten über die Nutzer und ist somit Wettbewerbswidrig!

Das der Facebook Like-Button abgemahnt werden kann hat lag an einer Klage von der Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht Düsseldorf .
Dort wurde der „Gefällt Mir“ Button unter die Lupe genommen.

Was viele nicht wissen, aber jeder Nutzer wissen sollte:
Ohne es zu wissen und daher auch ohne die persönliche Genehmigung, gibt man bei einem Klick auf den „Like-Button“ jede Menge private Daten (wie z.B. die IP-Adresse des Nutzers) weiter und niemand weiß was Facebook mit diesen Daten macht.
Die bloße Einbindung dieses Like Buttons auf Ihrer Webseite ist somit Rechtswidrig.
Diese Funktion verstößt gegen das Datenschutzrecht und 100.000nde Webseiten Betreiber die nicht in unseremWeb Leasing Service stehen, müssen jetzt reagieren und Ihre Webseiten anpassen. Dieses geht unter anderem mit einem Plug-In, was die Übertragung der Daten von Besuchern nicht überträgt.

Das Landesgericht Düsseldorf hat jetzt untersagt ohne das Wissen der Nutzer und ohne überhaupt bei Facebook Mitglied zu sein, die Daten zu übertragen. Für Facebook wäre es ein leichtes diesen Button so zu bearbeiten, dass er diese Daten nicht automatisch überträgt, tun sie aber nicht.
Hier reicht demnach ein normaler Hinweis zur Datenschutzerklärung nicht mehr aus, sondern es muss ein Hinweis beim „Klick“ auf den jeweiligen Button erfolgen. Dies betrifft natürlich auch alle anderen Plugins der Social Media Seiten, wie z.b. Google+ oder Twitter.

2017-02-16T11:45:57+01:00April 6th, 2016|Alle, Rechtliches, Social Media|0 Kommentare

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